1 – Geltung

1.1 Mit Betreten der Miniaturgolfanlage erkennt jeder Besucher die Bestimmungen dieser Platzordnung an und verpflichtet sich, allen sonstigen Anordnungen der zuständigen Aufsichtspersonen (z.B. Platzwart) Folge zu leisten.

1.2 Bei Veranstaltungen (z.B. Kindergeburtstagsfeiern) sind die jeweiligen Aufsichtspersonen für die Einhaltung der Bestimmungen der Platzordnung durch die Teilnehmer und Besucher mitverantwortlich.

 

2 – Benutzung der Anlage

2.1 Die Benutzung der Miniaturgolfanlage ist grundsätzlich jedermann gestattet.

2.2 Kindern unter 10 Jahren ist der Eintritt und die Benutzung der Anlage nur in Begleitung einer verantwortlichen, erwachsenen Aufsichtsperson gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.

2.3 Der Zutritt zur Anlage darf nur durch die hierfür vorgesehenen Eingänge und nur zu den ausgehängten Öffnungszeiten (4.1) erfolgen.

2.4 Betrunkene oder durch andere berauschende Substanzen beeinträchtigte Personen sind von der Benutzung der Miniaturgolfanlage ausgeschlossen.

 

3 – Tarife

3.1 Der Eintritt ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder einer Freikarte möglich. Die für Eintrittskarten jeweils gültigen Tarife sind aus der ausgehängten und im Internet veröffentlichten Preisliste ersichtlich.

3.2 Die gelöste Eintrittskarte und das Wechselgeld sind unverzüglich zu überprüfen und bei Mängeln sofort zu beanstanden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

3.3 Bei einsetzendem Regen kann die vom Platzwart abgestempelte und unterschriebene Eintrittskarte an einem anderen Tag zu Ende gespielt werden.

3.4 Wird ein Besucher selbstverschuldet von der Benutzung der Miniaturgolfanlage ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Ersatz des Eintrittspreises.

3.5 Eigene Minigolfausrüstung kann eingesetzt werden, der Eintrittspreis ändert sich nicht.

 

4 – Betriebszeiten

4.1 Die Miniaturgolfanlage ist in der Saison von April bis September, bei guter Wetterlage bis in den Oktober, geöffnet. Der letzte Einlass wird bei eintretender Dunkelheit entsprechend angepasst (eine Stunde Vorlauf).

Die täglichen Öffnungszeiten sind:

Dienstag bis Freitag von 14 Uhr bis 1930 Uhr (letzter Einlass)

Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 13 Uhr bis 1930 Uhr (letzter Einlass)

Montags (außer an Feiertagen und in den Ferien) ist die Anlage wegen Vereinstraining für das Publikum geschlossen.

Sondervereinbarungen sind nach Absprache möglich.

4.2 Für die Öffnung der Anlage an einem Trainingstag ist eine geeignete, vom Vorstand bestimmte, Person verantwortlich. Die Trainingszeiten sind analog zu den Öffnungszeiten.

4.3 Bei ungünstiger Witterung kann die Miniaturgolfanlage geschlossen oder die Betriebszeit verkürzt werden.

 

5 – Verhalten auf der Anlage

5.1 Die Gäste und Vereinsmitglieder haben sich so zu verhalten, dass Sitte und Anstand nicht verletzt, Ruhe und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere Gäste nicht gefährdet oder belästigt werden.

5.2 Die Einrichtungen der Miniaturgolfanlage sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen und grobe Verunreinigungen verpflichten zum Schadenersatz, der durch den MGC Peine in Rechnung gestellt wird.

5.3 Nicht erlaubt ist:

a) Das Betreten der Bahnen und der Hindernisse auf den Bahnen (auch von Kleinkindern).

b) Das Spielen in, auf und an den Hindernissen, sowie das Hineinstecken von Schlägern in die Hindernisse.

c) Das Befahren der Anlage mit Rädern, Inlineskatern, Rollern etc.

d) Der Verzehr von mitgebrachte Bier oder anderen alkoholischen Getränken.

5.4 Besonders zu beachten ist:

a) Jedes lärmende Verhalten ist so weit es geht einzuschränken.

b) Abfälle sind in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen, für Zigarettenstummel stehen mit Sand gefüllte Blumentöpfe an den Bänken zur Verfügung.

c) Hunde dürfen nicht auf der Anlage mitgeführt werden. 

d) Fahrräder sind grundsätzlich im Fahrradständer am Platzeingang abzustellen. Der Verein übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Abhandenkommen etc.

e) Das Übersteigen von Begrenzungen (Zäune und Bepflanzungen) ist nicht erlaubt. Das kurzfristige Betreten der Grünflächen ist gestattet.

f) Die Ausübung eines Gewerbes ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Aufsichtspersonen erlaubt.

5.5 Private Feiern/ Grillen sind mit dem Vorstand abzustimmen.

 

6 - Aufsicht

6.1 Das Aufsichtspersonal hat für Ruhe, Sicherheit, Ordnung und für die Einhaltung der Platzordnung zu sorgen. Seinen Anordnungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

6.2 Die Aufsichtspersonen sind befugt, Personen, die sich trotz Ermahnung nicht an die Bestimmungen der Platzordnung halten oder Weisungen wiederholt nicht befolgen, von der Miniaturgolfanlage zu verweisen.

 

7 – Haftung

7.1 Die Benutzung der gesamten Miniaturgolfanlage erfolgt auf eigene Gefahr.

7.2 Der MGC Peine haftet für Verletzungen der Besucher nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Verschulden des Personals. 

Haftungsansprüche müssen sofort nach dem Schadensfall beim Aufsichtspersonal geltend gemacht werden.

7.3 Für Verletzungen und Unfälle, die durch eigene Unachtsamkeit eines Besuchers, durch Nichtbefolgen dieser Platzordnung oder durch Verschulden anderer Besucher verursacht werden, haftet der MGC Peine nicht.

7.4 Die Besucher der Miniaturgolfanlage haften für die durch sie verursachten Schäden. Bei mutwilligen Zerstörungen werden rechtliche Schritte eingeleitet und ein Platzverbot ausgesprochen.

7.5 Mit den ausgehändigten Bällen und Schlägern ist sorgsam umzugehen. Im Besonderen dürfen damit andere Personen nicht gefährdet werden. Für in Verlust geratene Bälle, beschädigte Schläger oder Bahnen/Hindernisse werden folgende Preise berechnet:

a) für verlorene Bälle 2,00 €

b) für beschädigte Schläger 20,00 €

c) für beschädigte Bahnen und Hindernisse bis zu 2.000,00 € (je nach Beschädigung).

7.6 Für abgestellte Fahrzeuge aller Art übernimmt der MGC Peine keine Haftung.

 

Der Vorstand

1.MGC Peine